aktuelle Corona-Regelungen
Stand: 01.04.2022
Liebe Hunsrück-Familie,
durch die auslaufende Befristung der Regelungen im Infektionsschutzgesetz des Bundes (§28a, Abs. 7) gelten ab 1. April 2022 nur noch die Basisschutzmaßnahmen in den Bundesländern.
Gemäß der Senatsverwaltung gilt ab/seit 01. April 2022 für unsere Schule:
- es gibt keine Maskenpflicht mehr – es wird weiterhin dringend empfohlen freiwillig eine medizinische Maske zu tragen
- Testrhythmus 3 x pro Woche (bei uns montags, mittwochs und freitags) wird beibehalten und ist auch für genesene/geimpfte Schüler:innen und Pädagog:innen verpflichtend
- Bei positivem Schnelltest erfolgt keine weitere Abklärung über einen PCR-Test.
Das entsprechende Kind bleibt in heimischer Isolation (Quarantäne) für 10 Tage (Freitesten nach 48 Stunden Symptomfreiheit frühestens am 7. Tag möglich – Tag des positiven Schnelltests zählt als “Tag Null”). Eine Freitestung kann per Schnelltest in einer offiziellen Teststelle erfolgen. - Test-to-stay-Strategie
Bleibt alle gesund!
weitere Informationen
- Pressemitteilung der Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Familie vom 29.3.2022
- weitere Regelungen an den Berliner Schulen (Kurzübersicht)
- Regelungen an Berliner Schulen (ausführlich mit Fragen & Antworten)