1. Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Beratungs- und Beschlussgremium der schulischen Selbstgestaltung. Sie dient der Zusammenarbeit von Schülerinnen und Schülern, deren Erziehungsberechtigten und dem Schulpersonal.
Stimmberechtigte Mitglieder der Schulkonferenz sind: die Schulleiterin, vier Lehrkräfte, vier Eltern und eine weitere (der Schule nicht angehörende) Person.